Manchmal kommt man in Situationen, in denen es etwas eng ist und es steht zum Beispiel eine Klassenfahrt an. Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig.
Sie können sich an öffentliche Stellen wenden, wie zum Beispiel die Jugendämter. Auch private Organisationen bieten Fördermöglichkeiten an. Wenden Sie sich bitte an die Kollegen der Jugendsozialarbeit an Schule (JaS Veitshöchheim und Höchberg Frau Schlier) oder die zuständige Schulsozialarbeiterin (Sommerhausen Frau Schick)
Hier finden Sie einige Beispiele für Förderhilfen, die Sie für Ihr Kind in Anspruch nehmen können:
Leistungen für Bildung und Teilhabe können für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren (außer: Leistungen zur Unterstützung zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten – Altersgrenze dort: 18 Jahre), die einen Anspruch auf:
beantragt werden.
Wenn Sie nicht unter die obengenannten Gruppen fallen, es trotz eigenem Verdienst einfach nicht reicht, kann beim Landratsamt ein Antrag für Leistungen aus dem Schulsozialfond gestellt werden. Hier kann es Zuschüsse, z.B. für Klassenfahrten bis zu 60% geben. Die Anträge erhalten Sie über unser Sekretariat.
Wenn Ihr Kind besondere Bedürfnisse hat, gibt es auch spezielle Fördermöglichkeiten. Zum Beispiel können Sie für Ihr Kind mit Behinderungen einen Anspruch auf einen Integrationshelfer haben. Wenden Sie sich bitte an die Kollegen der Jugendsozialarbeit an Schule (JaS) oder die zuständige Schulsozialarbeiterin.
Erziehungsberechtigte Navigator